Haben Sie Fragen rund um das Thema Brandschutz?
UNSERE LEISTUNGEN
Wir setzen auf höchste Qualität für Ihre Sicherheit!
Erstellung von Brandschutz-nachweisen
Erstellung von Brandschutznachweisen
Ein Brandschutznachweis zählt zu den bautechnischen Nachweisen im Baugenehmigungsverfahren. Er dient der Dokumentation, wie bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen des Brandschutzes in der baulichen Anlage sichergestellt werden. Darüber hinaus ist er Grundlage für die Prüfung des Brandschutzes im Genehmigungsverfahren, bei behördlichen Kontrollen sowie bei der Prüfung von sicherheitstechnischen Einrichtungen. Der Brandschutznachweis gilt auch dann als Bauvorlage, wenn er der Bauaufsichtsbehörde nicht vorzulegen ist.
Neben unseren notwendigen Qualifikationen für die Erstellung von Brandschutznachweisen/-konzepten besitzen wir auch eine über 15 jährige Erfahrung im baulichen Brandschutz. Unser Ziel ist es definitiv nicht, Brandschutznachweise „von der Stange“ zu erstellen. Unser Bestreben ist es, das erforderliche und notwendige Schutzziel im Brandschutz der jeweiligen baulichen Anlage unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Aspektes für unseren Kunden zu erreichen.
Aus diesem Grund sind für uns zur Erstellung eines Brandschutznachweises Ortstermine, persönliche Absprachen sowie Abstimmungen im Vorfeld mit den Bauaufsichtsbehörden oder Prüfsachverständigen unumgänglich. Nur so erhalten Sie als Auftraggeber bereits schon von Beginn an eine Aussage über die Machbarkeit sowie eine Übersicht der notwendig umzusetzenden Maßnahmen. Dies ist die Grundlage für Ihre finanzielle Planung Ihres Vorhabens.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Fachbauleitung Brandschutz
Fachbauleitung Brandschutz
Um bei einem Bauprojekt als Bauherr oder Architekt den Überblick zu behalten, sind Fachbauleiter mittlerweile fast unumgänglich. Der Fachbauleiter Brandschutz bildet die fachliche Schnittstelle in der Projekttätigkeit, in der Koordination sowie in der Überwachung der auszuführenden Tätigkeiten in allen brandschutztechnischen Belangen. Im Dialog mit den ausführenden Fachfirmen wird eine fortlaufende Prozessoptimierung angestrebt.
Neben den notwendigen Qualifikationsmaßnahmen sind in diesem Aufgabenbereich vor allem Kommunikationsfähigkeit, Erfahrungswerte und Durchsetzungsvermögen entscheidend. Mit diesen Eigenschaften und unserer ausgeprägten fachlichen Expertise setzen wir uns zum Ziel, gemeinsam mit den am Bau Beteiligten Personen Lösungen und Vorgehensweisen zum Wohle unserer Kunden zu finden.
Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage!
Brandschutz-beauftragter
VdS zertifizierter, externer Brandschutzbeauftragter nach DGUV 205-003
Wir bieten Ihnen als Externer Brandschutzbeauftragter folgende Vorteile:
Kosteneinsparung
- Keine Kosten für notwendige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen Ihrer eigenen Mitarbeiter notwendig – hierdurch auch kein Arbeitszeitausfall
- Kein interner Arbeitszeitenausfall für den zeitlichen Bedarf des Brandschutzbeauftragten
- Kein zusätzlicher Personalaufbau in Ihrem Unternehmen notwendig
- Keine Kosten für Fachliteratur und Lehrmaterialien
Zeitersparnis:
- Keine Anpassung der Arbeitszeit eigener Mitarbeiter für die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
- Keine Belastung Ihrer eigenen Mitarbeiter durch fachfremde Aufgaben, verbunden mit zeitlichem Mehraufwand
Fachliche Sicherheit und Zuverlässigkeit
- Fachlich korrekte Arbeitsweise durch betriebliche Unabhängigkeit
- Betriebsblindheit wird vermieden
- Hohe Fachkenntnis durch ständig aufrecht gehaltene Qualifikationen sowie Fort- und Weiterbildungen
- Sachlicher Umgang in der Erkennung und Bewertung brandschutztechnischer Zusammenhänge
Wir sichern Ihnen optimale und wirtschaftliche Lösungen für Ihre objektspezifischen Problemstellungen aufgrund unserer hohen fachlichen Expertise und langjähriger Erfahrung zu. Sie erhalten von uns keine unübersichtlichen Checklisten, sondern lösungsorientierte Maßnahmenpläne sowie Bestandsaufnahmen Ihrer betrieblichen Brandschutzorganisation.
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Aufbau einer Betrieblichen Brandschutz-organisation
Aufbau einer Betrieblichen Brandschutzorganisation
Die Verhütung und die Verhinderung der Ausbreitung von Bränden sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden sind Gemeinschaftsaufgaben aller im Betrieb beschäftigten Personen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Unternehmerinnen und Unternehmer bzw. die Leiterin und Leiter einer Einrichtung tragen die Verantwortung für die Erreichung dieser Schutzziele im Betrieb. Für den Aufbau einer geeigneten Brandschutzorganisation sollten in einer Gefährdungsanalyse die branchen- und betriebsspezifischen Brandgefährdungen ermittelt und die damit verbundenen Risiken bewertet werden. Hier müssen die Anforderung aus dem Baurecht, dem Arbeitsschutzgesetz, den Technischen Regeln für Arbeitsstätten oder auch den Technischen Regeln für Gefahrstoffe beachtet werden.
Um diese Maßnahmen vollumfänglich und fachlich zu koordinieren und auch fachlich korrekt auszuführen, bedarf es einer Fachexpertise, sowie Erfahrungswerten auf diesen Gebieten. Andernfalls besteht das Risiko, Gefährdungen nicht zu erfassen oder Maßnahmen zu gering oder auch zu überzogen auszuführen. Dies könnte im Schadensfall zu unangenehmen Haftungsfragen führen.
Wir stehen Ihnen hier gerne als zuverlässiger Partner zum Aufbau Ihrer Brandschutzorganisation zur Seite und freuen uns auf Ihre Anfrage!
Feuerwehrpläne und -laufkarten
Feuerwehrpläne und Feuerwehrlaufkarten
Ein Feuerwehrplan ist ein, für besondere Objekte ausgearbeiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen der Feuerwehr. Er dient der Feuerwehr als Führungsmittel für die Einsatzkräfte, sowie zur Einsatzvorbereitung bezüglich der Orientierung im Objekt und Beurteilung der Lage.
Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen werden durch Behörden, bauordnungsrechtliche Regelwerke oder auch im Rahmen von Brandschutzkonzepten gefordert.
Wir erstellen für Sie fachgerecht nach DIN 14095 Feuerwehrpläne. Unser Angebot umfasst die Sichtung Ihrer Bauunterlagen, Objektbegehungen sowie die Zusammenarbeit bis hin zur Abnahme Ihrer zuständigen Behörde.
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Feuerwehrlaufkarten
Feuerwehrlaufkarten sind notwendig für Gebäude mit Brandmeldeanlagen. Feuerwehrlaufkarten dienen der Feuerwehr im Falle eines Brandmeldealarms zur Orientierung und beschreiben den Wegverlauf zum ausgelösten Brandmelder.
Sehr gerne erstellen oder aktualisieren wir Feuerwehrlaufkarten für Ihre Gebäude, unter Berücksichtigung der technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen der jeweiligen Behörde.
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Flucht-/Rettungs-pläne
Flucht- und Rettungspläne
Wir erstellen für Sie fachgerecht nach DIN ISO 23601 sowie ASR A2.3. Flucht- und Rettungspläne, welche wir selbstverständlich auch auf Kundenwunsch ausdrucken, einrahmen und montieren.
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Brandschutzordnung
Brandschutzordnung
Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst nicht mehr als eine DIN-A4-Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.
Teil B richtet sich vor allem an alle Personen, welche sich nicht nur vorübergehend im Unternehmen/Gebäude aufhalten. Er enthält wichtige Regeln wie z.B. zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.
Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Unternehmens, welche besondere Aufgaben im Brandschutz übernehmen müssen/sollen.
Durch unsere jahrelange Erfahrung in der konzeptionellen Erstellung von schutzzielorientierten Brandschutzordnungen erstellen wir für Sie auch eine speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Brandschutzordnung. Im Nachgang übernehmen wir auch als erfahrene Ausbilder die Ausbildung Ihrer betrieblichen Brandschutzhelfer.
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Schulungs-maßnahmen
Brandschutztechnische Schulungsmaßnahmen
Die Ausbildung von Brandschutzhelfern, eine fachgerechte Schulung zur Handhabung Ihrer brandschutztechnischen Selbsthilfeeinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten usw.) bis hin zu Schulungsmaßnahmen Ihrer speziellen brandschutztechnischen Besonderheiten ist unser Spezialgebiet. Brandschutzhelfer sind für Ihr Unternehmen verpflichtend und sollten fachlich korrekt auf Ihre brandschutztechnischen Problemstellungen reagieren können.
Zusätzlich bilden wir die Sachkunde in den Themenfelder Brandschutztüren/Feststellanlagen, Brandschutzklappen, Rauch-/Wärmeabzüge uvm. aus.
Durch unseren Partner TÜV Rheinland bilden wir auch Brandschutzbeauftragte aus und fort und erarbeiten gerne auch auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Seminare.
Solche Schulungsmaßnahmen können nur die gewünschte und erforderliche Wirkung erzielen, wenn neben der fachlichen Expertise der Ausbilder auch eine jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet nachgewiesen ist. Wir besitzen sowohl die Expertise wie auch die Erfahrung und passen unsere Schulungsmaßnahmen jedem einzelnen Unternehmen an, um alle Gegebenheiten Ihres Unternehmens zu berücksichtigen. Bei uns erhalten Sie keine Schulung „von der Stange“. Wir führen eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung in Ihrem Unternehmen durch – zugeschnitten auf Ihre individuellen Bedürfnisse.
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Leistungen als Sicherheits- und Gesundheits-koordinator
auf Baustellen (SiGeKo)
Leistungen als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator auf Baustellen (SiGeKo)
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen zuständig.
Die Bestellung des SiGe-Koordinators ist seit 1998 in der Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt.
Nach § 3 BaustellV ist der Bauherr verpflichtet einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.
Der Bauherr oder ein von ihm beauftragter Dritter kann die Funktion des SiGeKo selbst übernehmen, wenn er die erforderliche Eignung besetzt. Ist dies nicht der Fall, muss er einen Koordinator bestellen.
Neben der Bestellung des SiGeKo macht die Baustellenverordnung weitere Vorgaben, die in der Planungsphase des Bauvorhabens zu erfüllen sind.
Laut § 2 BaustellV ist eine Vorankündigung für jede Baustelle nötig, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder wenn der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage übersteigt. Die Vorankündigung muss spätestens 2 Wochen vor Errichtung der Baustelle an die zuständige Behörde übermittelt werden. Darüber hinaus ist sie auf der Baustelle sichtbar auszuhängen.
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) muss erstellt werden, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und eine Vorankündigung notwendig ist oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 BaustellV ausgeführt werden (z.B. Arbeiten mit möglicher Absturzhöhe von mehr als 7 m).
Sehr gerne übernehmen wir für Sie das Aufgabenfeld eines SiGeKo für Ihr Bauprojekt und stehen Ihnen auch als fachlicher Ansprechpartner für den Brandschutz auf Baustellen gerne zur Seite.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Digitalisierung von Planunterlagen
Digitalisierung von Planunterlagen
Der digitale Plan ist heute die Grundlage jeglicher Planung. Für jede Art der Planungsmaßnahmen benötigen die Beteiligten digitale Daten.
Immobilienexposés, Freiflächengestaltungspläne, Genehmigungspläne, Werkpläne oder auch Planentwürfe können Beispiele von notwendigen digitalen Planunterlagen sein.
Ihre Bestandspläne in Papierform werden durch uns digitalisiert und für die weitere Bearbeitung aufbereitet. Zusätzlich stellt dies ein gutes Mittel dar, um Ihre Pläne und Unterlagen besser zu schützen und zu archivieren. So können Pläne auch problemlos online versandt werden und die Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten wie Behörden und Fachplanern wird erleichtert.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Instandhaltung (Wartung/Prüfung) von brandschutz-technischen Anlagen und Einrichtungen
Instandhaltung (Wartung/Prüfung) von brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen
Wir betreuen Sie hierzu von Beginn an, übernehmen die Planungen der Anlagen und Einrichtungen, führen die Montage aus oder überwachen diese und übernehmen im Nachgang zuverlässig und fachlich korrekt die notwendigen Instandhaltungen. Natürlich übernehmen wir auch die Instandhaltungen Ihrer Bestandsanlagen.
Als zusätzlichen Service bieten wir unsere Dienstleistungen auch gerne in Form eines Instandhaltungsvertrages an, damit Sie auch nicht mehr die turnusmäßigen Termine der Instandhaltungen im Auge behalten müssen – das machen wir für Sie!
Unsere fachliche Expertise und Erfahrungen im Brandschutz für Ihre Sicherheit.
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Planung und Montage von Brandmelde-anlagen
Planung und Montage von Brandmeldeanlagen
Durch die Zertifizierungen nach DIN 14675 und DIN EN ISO 9001 in Zusammenarbeit mit unserem Partner können wir nicht nur Brandmeldeanlagen installieren und instandhalten, sondern diese auch projektieren sowie Leistungsverzeichnisse für Ausschreibungen und Angebotsphasen erstellen.
Auch Brandmeldeanlagen in der Ausführung „Hausalarmierungsanlage“ gehören zu unserem Repertoire.
Überlassen Sie in dieser sehr sensiblen Sicherheitsthematik der Brandmeldetechnik nichts dem Zufall oder Dienstleistern mit mangelnden Erfahrungen in der Planung und Ausführung. Schenken Sie uns hier Ihr Vertrauen, denn Ihr Vertrauen ist unser täglicher Ansporn!
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Erstellung von Ausschreibungen für Feuerwehr-fahrzeuge
Erstellung von Ausschreibungen für Feuerwehrfahrzeuge
Wir erstellen für Sie Öffentliche Ausschreibungen für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, Gerätschaften und Ausstattungen für Feuerwehren. Nachfolgend finden Sie einen Auszug unseres Leistungsportfolio´s:
- Beratung des Auftragsgebers im Vorfeld der Ausschreibung
- Technische Beratung des Auftraggebers
- Erstellung der Vergabeunterlagen gemäß VgV und GWB
- Erstellung einer Leistungsbeschreibung/eines Leistungsverzeichnisses
- Prüfung und Auswertung der Angebote
- Erstellung eines Vergabevorschlages
- Erstellen von Bestellschreiben sowie Absageschreiben
- Überwachung der Beschaffung
- Betreuung der Bauphase
- Qualitätskontrolle sowie Unterstützung bei der Rohbau- und Endabnahme
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Objektbegehungen
Brandschutztechnische Objektbegehungen/Objektbewertungen
Unsere Brandschutztechnischen Objektbegehungen werden mit einem hohen Maß an fachlicher Expertise und jahrelanger Erfahrung von Brandschutzauditierungen durchgeführt. Auf Grundlage eines lösungsorientierten Maßnahmeplanes mit tabellarisch angeordneter Prioritätenliste können Sie als Betreiber sukzessiv Ihre brandschutztechnischen Notwendigkeiten abarbeiten und somit die Sicherheit für Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen steigern.
Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage!
VDE-Prüfung elektrischer Geräte nach DIN VDE 0701-0702
VDE-Prüfung elektrischer Geräte nach DIN VDE 0701-0702
Die VDE-Prüfung elektrischer Geräte ist an allen ortsveränderlichen und ortsfesten Geräten in Betrieben vorzunehmen. Dies ist auch in der DGUV V3 vom Gesetzgeber als Pflicht für jedes Unternehmen festgelegt.
Die Norm DIN VDE 0701-0702 beinhaltet allgemeine Anforderungen für die Prüfungen der elektrischen Sicherheit von elektrischen Geräten. Nach diesem Standard führen wir eine rechtskonforme und fachgerechte DGUV V3 Prüfung in Ihrem Unternehmen durch.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!